Gutachter Steinbach · Immobilienbewertung

Immobilienbewertung in NRW: Wert, Gebäudezustand und Markt zusammen betrachten

Der Wert einer Immobilie ergibt sich nicht allein aus Wohnfläche und Lage. Grundstück, Gebäudezustand, Modernisierungen, technische Ausstattung, rechtliche Gegebenheiten und die Verhältnisse auf dem jeweiligen Grundstücksmarkt müssen gemeinsam betrachtet werden.

Gutachter Steinbach verbindet die sachverständige Wertermittlung mit der technischen Betrachtung des Gebäudes. Dadurch können insbesondere Sanierungsstau, Bauschäden, Modernisierungen und die wirtschaftliche Restnutzungsdauer nachvollziehbar in die Gesamtbeurteilung einfließen.

Wertbegriff

Immobilienwert ist nicht automatisch gleich Angebotspreis

Ein Angebotspreis ist zunächst eine Preisvorstellung. Der tatsächlich vereinbarte Kaufpreis entsteht durch die konkrete Verhandlung zwischen Käufer und Verkäufer. Eine sachverständige Bewertung verfolgt dagegen das Ziel, die wertrelevanten Eigenschaften des Objekts systematisch und nachvollziehbar einzuordnen.

Für den Verkehrswert definiert § 194 BauGB den Marktwert anhand des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs, der rechtlichen Gegebenheiten, tatsächlichen Eigenschaften, sonstigen Beschaffenheit und Lage des Grundstücks oder Bewertungsgegenstands.

Wichtig für die Bewertung:

Ein hochwertig modernisiertes Gebäude und ein gleichaltes Objekt mit erheblichem Sanierungsstau können trotz ähnlicher Lage und Wohnfläche wirtschaftlich deutlich unterschiedlich zu beurteilen sein.

Bewertungsanlässe

Wann eine Immobilienbewertung sinnvoll sein kann

01

Immobilienkauf

Angebotspreis, Gebäudezustand und notwendige Investitionen vor einer Kaufentscheidung wirtschaftlich einordnen.

02

Verkauf

Eine nachvollziehbare Grundlage für die Preisfindung vor dem Verkauf einer Immobilie schaffen.

03

Erbschaft

Immobilienwerte bei Nachlass, Vermögensaufteilung oder anderen familiären Vermögensfragen nachvollziehbar erfassen.

04

Vermögensauseinandersetzung

Objektwerte als sachliche Grundlage bei Trennung, Scheidung oder gemeinschaftlichem Eigentum bestimmen.

05

Kaufpreisprüfung

Einen angebotenen Kaufpreis unter Berücksichtigung von Objekt, Zustand und Marktdaten fachlich einordnen.

06

Bestandsaufnahme

Den aktuellen Immobilienwert für Vermögensübersichten, Entscheidungen oder weitere Planungen erfassen.

ImmoWertV

Die drei klassischen Bewertungsverfahren

Die Immobilienwertermittlungsverordnung bildet die gesetzlichen Grundsätze für die Ermittlung von Verkehrswerten und erforderlichen Marktdaten. Je nach Objektart, Datenlage und Marktgeschehen kommen unterschiedliche Verfahren in Betracht.

Vergleichswertverfahren

Der Wert wird aus geeigneten Vergleichspreisen oder Vergleichsfaktoren abgeleitet. Voraussetzung ist eine ausreichende Vergleichbarkeit der wertrelevanten Merkmale.

Ertragswertverfahren

Bei renditeorientierten Immobilien steht die marktüblich erzielbare Ertragskraft im Mittelpunkt. Bodenwert, Reinertrag, Liegenschaftszinssatz und Restnutzungsdauer gehören zu den wesentlichen Parametern.

Sachwertverfahren

Ausgangspunkt sind Bodenwert und Sachwert der baulichen Anlagen. Die vorläufige Größe wird über geeignete Marktdaten an die Verhältnisse des Grundstücksmarkts angepasst.

Grundstücksmarkt

Bodenrichtwert und Marktdaten richtig einordnen

Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen auf Grundlage der Kaufpreissammlungen als durchschnittliche Lagewerte ermittelt. Sie sind ein wichtiger Bestandteil der Wertermittlung, aber nicht mit dem individuellen Bodenwert jedes einzelnen Grundstücks gleichzusetzen.

Grundstücksgröße, Zuschnitt, Entwicklungszustand, Nutzbarkeit, Lage innerhalb der Richtwertzone und weitere Eigenschaften können eine Anpassung erforderlich machen.

Typische Marktdaten

  • Bodenrichtwerte
  • Vergleichspreise
  • Vergleichsfaktoren
  • Liegenschaftszinssätze
  • Sachwertfaktoren
  • Marktberichte der Gutachterausschüsse
Gebäudezustand

Technische Mängel und Sanierungsstau können wertrelevant sein

Dach & Fassade

Erheblicher Erneuerungsbedarf an Dach oder Fassade kann kurzfristige Investitionen verursachen und die Marktwahrnehmung beeinflussen.

Keller & Feuchtigkeit

Feuchteschäden, Nutzungseinschränkungen und erforderliche Abdichtungsmaßnahmen können wirtschaftlich relevant werden.

Fenster & Haustechnik

Alter und Zustand von Fenstern, Heizung, Elektroinstallation und Leitungen beeinflussen den Modernisierungsbedarf.

Balkone & Bauteilschäden

Abdichtungsschäden, Betonkorrosion oder konstruktive Probleme können erhebliche Sanierungsmaßnahmen auslösen.

Energetischer Zustand

Dämmstandard, Fenster und Heiztechnik beeinflussen Nutzungskosten, Modernisierungserwartungen und Marktattraktivität.

Modernisierungen

Qualität, Umfang und Alter ausgeführter Modernisierungen müssen von rein optischen Renovierungen unterschieden werden.

Besondere Merkmale

Objektspezifische Besonderheiten nicht pauschal behandeln

Die ImmoWertV verlangt, wertbeeinflussende Grundstücksmerkmale zu berücksichtigen, denen der Grundstücksmarkt einen Werteinfluss beimisst. Neben allgemeinen Merkmalen können besondere objektspezifische Eigenschaften des konkreten Objekts relevant sein.

Dazu können beispielsweise erhebliche Baumängel oder Bauschäden, besondere Rechte, ungewöhnliche Grundstückseigenschaften oder andere Abweichungen vom marktüblichen Zustand gehören.

Technische Einordnung als Vorteil

Wird der Gebäudezustand sachverständig untersucht, lassen sich pauschale Sicherheitsabschläge besser vermeiden. Statt eines allgemeinen „Sanierungsfaktors“ kann betrachtet werden, welche Maßnahmen tatsächlich erforderlich und marktüblich wertrelevant sind.

Restnutzungsdauer

Das Baujahr allein beschreibt den wirtschaftlichen Gebäudezustand nicht

Nach § 4 ImmoWertV werden Alter, Gesamt- und Restnutzungsdauer bei der Wertermittlung systematisch berücksichtigt. Modernisierungen können den wirtschaftlichen Zustand eines Gebäudes gegenüber einem unsanierten Vergleichsobjekt erheblich verändern.

Umgekehrt können ausgeprägter Sanierungsstau, technische Überalterung und Schäden dazu führen, dass ein Gebäude trotz vergleichbaren Baujahrs wirtschaftlich anders einzuschätzen ist.

Wichtig:

Restnutzungsdauer ist ein Bewertungsparameter und nicht dasselbe wie die technische Lebensdauer eines einzelnen Bauteils. Dach, Fenster oder Heizungsanlage besitzen jeweils eigene Instandhaltungs- und Erneuerungszyklen.

Zwei unterschiedliche Leistungen

Immobilienbewertung und Verkehrswertgutachten

Immobilienbewertung

Der Begriff umfasst unterschiedliche Formen der Wertermittlung und wirtschaftlichen Einordnung. Der Umfang kann abhängig vom Verwendungszweck angepasst werden.

Verkehrswertgutachten

Ein Verkehrswertgutachten dokumentiert die Herleitung des Marktwerts ausführlich und nachvollziehbar auf Grundlage von § 194 BauGB, ImmoWertV und geeigneten Marktdaten.

Ablauf

So läuft eine Immobilienbewertung ab

Bewertungszweck klären

Zunächst wird festgelegt, wofür die Bewertung benötigt wird und welcher Umfang erforderlich ist.

Unterlagen zusammenstellen

Grundstücks-, Gebäude- und gegebenenfalls Miet- oder Eigentumsunterlagen werden ausgewertet.

Objekt besichtigen

Gebäudezustand, Nutzung, Ausstattung, Modernisierungen und erkennbare Schäden werden vor Ort erfasst.

Marktdaten auswerten

Geeignete Daten des Grundstücksmarkts werden entsprechend dem Bewertungsverfahren berücksichtigt.

Wert ableiten

Bewertungsverfahren, besondere Objektmerkmale und Marktverhältnisse werden zu einer nachvollziehbaren Wertermittlung zusammengeführt.

Typische benötigte Unterlagen

  • Grundbuchangaben oder Grundbuchauszug
  • Flurkarte / Liegenschaftskarte
  • Grundstücksgröße
  • Grundrisse und Bauzeichnungen
  • Wohn- und Nutzflächenberechnung
  • Energieausweis
  • Modernisierungsnachweise
  • Mietverträge bei vermieteten Objekten
  • Teilungserklärung bei Wohnungseigentum
  • Angaben zu Rechten und Belastungen
Regionen

Immobilienbewertung in Bonn, Köln, Düsseldorf und weiteren Regionen in NRW

Der Schwerpunkt dieser Website liegt in Nordrhein-Westfalen. Gutachter Steinbach bewertet Wohnimmobilien und Grundstücke insbesondere im Rheinland, im Rhein-Sieg-Kreis und in weiteren Städten und Regionen in NRW.

Fragen & Antworten

Häufige Fragen zur Immobilienbewertung

Die Antworten dienen der allgemeinen fachlichen Orientierung. Bewertungszweck, Objektart und vorhandene Unterlagen bestimmen, welcher Umfang im konkreten Fall erforderlich ist.

Was ist eine Immobilienbewertung?

Bei einer Immobilienbewertung werden die wertrelevanten Eigenschaften eines Grundstücks und Gebäudes systematisch erfasst und wirtschaftlich eingeordnet. Dazu gehören unter anderem Lage, Grundstück, Nutzung, Gebäudeart, Baujahr, Modernisierungszustand, baulicher Zustand, Rechte und Belastungen sowie die Verhältnisse auf dem jeweiligen Grundstücksmarkt.

Was ist der Unterschied zwischen Immobilienwert und Kaufpreis?

Der sachverständig ermittelte Wert und der tatsächlich vereinbarte Kaufpreis sind nicht zwingend identisch. Ein Kaufpreis entsteht durch die konkrete Verhandlung zwischen Käufer und Verkäufer und kann durch persönliche Motive, Wettbewerb oder besondere Marktsituationen beeinflusst werden.

Was ist der Verkehrswert einer Immobilie?

Der Verkehrswert oder Marktwert ist in § 194 BauGB definiert. Er orientiert sich an dem Preis, der zum Wertermittlungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung der rechtlichen Gegebenheiten, tatsächlichen Eigenschaften, sonstigen Beschaffenheit und Lage erzielbar wäre, ohne ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu berücksichtigen.

Wann ist eine Immobilienbewertung sinnvoll?

Eine Bewertung kann unter anderem vor Kauf oder Verkauf, bei Erbschaft, Schenkung, Vermögensauseinandersetzung, Scheidung, Finanzierung, steuerlichen Fragestellungen oder zur allgemeinen Vermögensübersicht sinnvoll sein. Der erforderliche Umfang hängt vom Verwendungszweck ab.

Welche Bewertungsverfahren gibt es?

Die ImmoWertV sieht insbesondere Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren und Sachwertverfahren vor. Welches Verfahren geeignet ist, hängt von Objektart, Datenlage, Marktgeschehen und Bewertungszweck ab. In geeigneten Fällen können mehrere Verfahren ergänzend herangezogen werden.

Wann wird das Vergleichswertverfahren verwendet?

Das Vergleichswertverfahren eignet sich insbesondere, wenn ausreichend geeignete Vergleichsdaten verfügbar sind und die zu bewertenden Objekte hinsichtlich der wertrelevanten Merkmale hinreichend vergleichbar sind.

Wann wird das Ertragswertverfahren verwendet?

Das Ertragswertverfahren wird vor allem bei Immobilien eingesetzt, bei denen die Ertragserzielung für die Kaufpreisbildung wesentlich ist, beispielsweise bei vermieteten Mehrfamilienhäusern oder bestimmten Gewerbeimmobilien.

Wann wird das Sachwertverfahren verwendet?

Das Sachwertverfahren kann insbesondere bei selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern oder anderen Objekten sinnvoll sein, bei denen die Herstellungskosten und die baulichen Anlagen einen wesentlichen Ausgangspunkt der Bewertung bilden. Der vorläufige Sachwert wird anschließend an die Marktverhältnisse angepasst.

Was ist der Bodenrichtwert?

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für den Boden, die von den Gutachterausschüssen auf Grundlage der Kaufpreissammlung ermittelt werden. Der Bodenrichtwert ist ein wichtiger Ausgangspunkt, ersetzt aber nicht automatisch die individuelle Bewertung des konkreten Grundstücks.

Was sind besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale?

Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale sind wertbeeinflussende Besonderheiten des konkreten Bewertungsobjekts. Dazu können beispielsweise erhebliche Baumängel, Bauschäden, besondere Rechte oder Belastungen sowie von üblichen Marktverhältnissen abweichende Grundstückseigenschaften gehören.

Wie beeinflusst der Gebäudezustand den Immobilienwert?

Der bauliche Zustand ist ein wesentlicher Bewertungsfaktor. Erheblicher Sanierungsstau, Feuchtigkeit, Schäden an Dach oder Fassade, veraltete technische Anlagen oder andere kostenintensive Mängel können die wirtschaftliche Beurteilung einer Immobilie beeinflussen.

Wie werden Modernisierungen bei der Bewertung berücksichtigt?

Modernisierungen können den Zustand, die Nutzbarkeit, den energetischen Standard und die wirtschaftliche Restnutzungsdauer eines Gebäudes beeinflussen. Entscheidend sind Umfang, Qualität, Alter und tatsächliche Wirkung der ausgeführten Maßnahmen.

Spielt die Restnutzungsdauer bei einer Immobilienbewertung eine Rolle?

Ja. Die Restnutzungsdauer ist insbesondere bei Ertrags- und Sachwertbetrachtungen ein relevanter Parameter. Sie ist nicht allein aus dem Baujahr abzuleiten, sondern kann durch Modernisierung, Instandhaltung und Gebäudezustand beeinflusst werden.

Beeinflussen Bauschäden den Immobilienwert?

Ja. Ob und in welchem Umfang ein Bauschaden wertrelevant ist, hängt von Schadensumfang, Sanierungsaufwand, Dringlichkeit, Nutzungseinschränkung und der Reaktion des Grundstücksmarkts auf die betreffende Eigenschaft ab.

Ist der Angebotspreis eines Maklers eine Immobilienbewertung?

Ein Angebotspreis kann sich an Markterwartungen und Vertriebsstrategien orientieren. Eine sachverständige Immobilienbewertung folgt dagegen einem nachvollziehbaren Bewertungsansatz und berücksichtigt die wertrelevanten Merkmale des konkreten Objekts sowie geeignete Marktdaten.

Kann eine Immobilienbewertung beim Hauskauf helfen?

Ja. Neben der technischen Hauskaufberatung kann eine wirtschaftliche Bewertung helfen, den angebotenen Kaufpreis im Zusammenhang mit Lage, Objektqualität, Gebäudezustand und Marktverhältnissen einzuordnen.

Welche Unterlagen werden für eine Immobilienbewertung benötigt?

Je nach Objekt und Bewertungszweck sind unter anderem Grundbuchangaben, Flurkarte, Grundstücksgröße, Bauzeichnungen, Wohn- und Nutzflächen, Energieausweis, Mietverträge, Modernisierungsnachweise, Teilungserklärung und Informationen über Rechte oder Belastungen hilfreich.

Muss die Immobilie für eine Bewertung besichtigt werden?

Für eine belastbare Bewertung des tatsächlichen Gebäudezustands ist eine Besichtigung regelmäßig sinnvoll. Ohne Ortsbesichtigung können wertrelevante Merkmale, Schäden oder Modernisierungen nur eingeschränkt verifiziert werden.

Was ist der Unterschied zwischen Immobilienbewertung und Verkehrswertgutachten?

Immobilienbewertung ist der Oberbegriff für verschiedene Formen der Wertermittlung. Ein Verkehrswertgutachten ist eine ausführliche, nachvollziehbar dokumentierte Wertermittlung des Marktwerts nach den maßgeblichen gesetzlichen und fachlichen Grundlagen.

Was ist der Unterschied zwischen Immobilienbewertung und Restnutzungsdauergutachten?

Bei der Immobilienbewertung steht der Wert des Grundstücks oder der Immobilie im Mittelpunkt. Ein Restnutzungsdauergutachten konzentriert sich dagegen auf die wirtschaftlich verbleibende Nutzungsdauer des Gebäudes und kann je nach Zweck ein Bestandteil oder eine ergänzende Grundlage der Bewertung sein.

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Quellen & Grundlagen

Gesetzliche und fachliche Bezugspunkte

Baugesetzbuch (BauGB), insbesondere § 194 Verkehrswert und § 196 Bodenrichtwerte; Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), insbesondere Grundlagen der Wertermittlung, Grundstücksmerkmale, Alter und Restnutzungsdauer sowie Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren.

Die konkrete Bewertung richtet sich nach Bewertungszweck, Objektart, Stichtag, Datenlage und den für das Objekt geeigneten Marktdaten. Rechtliche oder steuerliche Hinweise sind allgemeine fachliche Einordnungen und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.