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Vertragsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für gutachterliche, beratende und bewertende Leistungen von Gutachter Steinbach.

1. Anbieter und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über gutachterliche, beratende und bewertende Leistungen von HOME ASSESSMENT GROUP LTD, Geschäftsbezeichnung Gutachter Steinbach, gegenüber Verbrauchern und Unternehmern.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Individuelle Vereinbarungen und das konkrete Angebot gehen diesen AGB vor.

2. Anfrage, Angebot und Vertragsschluss

Das Absenden einer Anfrage über diese Website stellt noch keinen kostenpflichtigen Auftrag dar. Ein Vertrag kommt insbesondere zustande, wenn der Auftraggeber ein konkretes Angebot innerhalb der dort genannten Frist annimmt oder wenn ein Auftrag durch Gutachter Steinbach ausdrücklich bestätigt wird.

Gegenstand, Zweck, Umfang, Termin und Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.

3. Art und Umfang der sachverständigen Leistung

Die Leistung kann insbesondere die Feststellung und Dokumentation von Tatsachen, technische Einschätzungen, Ursacheneingrenzungen, Bewertungen, Plausibilitätsprüfungen, Hauskaufberatungen, Immobilienbewertungen, Verkehrswertgutachten, Restnutzungsdauerbewertungen, Bauabnahmen, Beweissicherungen oder Bauschadensuntersuchungen umfassen.

Geschuldet ist die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistung. Ein bestimmtes, vom Auftraggeber gewünschtes Ergebnis wird nicht geschuldet.

4. Untersuchungsgrenzen und Zugänglichkeit

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt eine Ortsbesichtigung grundsätzlich zerstörungsfrei an den sichtbaren und zugänglichen Bauteilen. Verdeckte, überbaute, verschlossene oder nicht zugängliche Bereiche können nur beurteilt werden, wenn weitergehende Untersuchungen vereinbart und tatsächlich durchgeführt werden.

Bauteilöffnungen, Laboruntersuchungen, Schadstoffanalysen, statische Nachweise, Fachplanungen oder sonstige Sonderuntersuchungen sind nur Bestandteil des Auftrags, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

5. Pflichten von Gutachter Steinbach

Der Auftrag wird objektiv, unabhängig und nach bestem Wissen und Gewissen entsprechend der vereinbarten Aufgabenstellung bearbeitet. Erforderliche Feststellungen, Fotos, Messungen und Dokumentationen dürfen im für den Auftrag notwendigen Umfang vorgenommen werden.

Werden während der Bearbeitung zusätzliche Untersuchungen erforderlich, die den vereinbarten Umfang oder die vereinbarte Vergütung wesentlich überschreiten, wird vor deren Durchführung eine Abstimmung mit dem Auftraggeber vorgenommen.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle für die Bearbeitung erforderlichen und ihm verfügbaren Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung. Dazu können insbesondere Grundrisse, Bauunterlagen, Protokolle, Modernisierungsnachweise, Schadenunterlagen oder Angaben zu früheren Eingriffen gehören.

Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Besichtigung des Objekts rechtlich zulässig ist und die erforderlichen Zugangs- und Besichtigungsrechte bestehen.

7. Termine, Absagen und vergebliche Anfahrt

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Kann ein Termin aus einem vom Auftraggeber zu vertretenden Grund nicht durchgeführt werden oder wird er kurzfristig abgesagt, können tatsächlich entstandene Aufwendungen, reservierte Zeit und sonstige gesetzlich ersatzfähige Nachteile berechnet werden.

Ersparte Aufwendungen werden angerechnet. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Individuell vereinbarte Stornobedingungen im Angebot gehen vor.

8. Vergütung, Auslagen und Zahlung

Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung. Reise-, Labor-, Fremd- oder sonstige Auslagen werden nur berechnet, soweit dies vereinbart wurde oder für den Auftrag erkennbar erforderlich und abgestimmt war.

Gegenüber Verbrauchern angegebene Endpreise verstehen sich einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuer anfällt. Soweit ausdrücklich Nettopreise vereinbart werden, kommt die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu.

Soweit im Angebot oder auf der Rechnung nichts anderes angegeben ist, ist die Vergütung innerhalb von fünf Kalendertagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Gesetzliche Vorschriften über den Zahlungsverzug bleiben unberührt.

9. Vorschüsse und Zurückbehaltungsrecht

Für Gutachten und umfangreichere Leistungen kann ein angemessener Vorschuss vereinbart werden. Soweit ein Vorschuss vereinbart wurde, kann mit der Bearbeitung bis zu dessen Eingang gewartet werden.

10. Fristen und Fertigstellung

Verbindliche Fertigstellungstermine bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung. Bearbeitungsfristen beginnen grundsätzlich erst, wenn die erforderlichen Unterlagen, Zugänge und ein vereinbarter Vorschuss vorliegen.

Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung, nachträglich erforderlicher Untersuchungen oder sonstiger nicht zu vertretender Umstände verlängern die Bearbeitungszeit angemessen.

11. Gutachten, Stellungnahmen und Nutzungszweck

Schriftliche Gutachten, Stellungnahmen, Berechnungen und Dokumentationen werden für den vereinbarten Verwendungszweck erstellt. Eine Verwendung für einen wesentlich anderen Zweck kann eine ergänzende Prüfung erforderlich machen.

Soweit urheberrechtlich geschützte Inhalte entstehen, erhält der Auftraggeber das für den vereinbarten Zweck erforderliche Nutzungsrecht. Veränderungen, auszugsweise Wiedergaben oder Veröffentlichungen dürfen den fachlichen Sinn der Ausarbeitung nicht verfälschen.

12. Haftung und nicht erkennbare Umstände

Für die Haftung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die gutachterliche Beurteilung kann sich nur auf den vereinbarten Untersuchungsumfang und die zum Zeitpunkt der Leistung zugänglichen Informationen und Bauteile beziehen.

Nicht erkennbare oder nicht zugängliche Schäden, verdeckte Konstruktionen, unbekannte Leitungsverläufe oder nicht offengelegte Vorinformationen können ohne weitergehende Untersuchung nicht sicher ausgeschlossen werden.

13. Besondere Bedingungen für Fern- und Videoberatung

Eine Videoberatung oder sonstige Fernberatung ist eine fachliche Einschätzung auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen, Fotos, Videos und Unterlagen. Eine Ortsbesichtigung, eigene Messung, Bauteilöffnung oder Laboruntersuchung findet dabei nicht statt.

Die Aussagekraft ist deshalb auf die aus der Ferne überprüfbaren Tatsachen begrenzt. Rechtliche Hinweise erfolgen nur allgemein und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.

14. Kündigung

Das Recht beider Vertragsparteien zur Kündigung nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt. Bis zum Wirksamwerden einer Kündigung ordnungsgemäß erbrachte Leistungen und erforderliche Aufwendungen sind nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zu vergüten.

15. Verbraucher und Widerrufsrecht

Verbrauchern kann bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung.

16. Verbraucherstreitbeilegung

Gutachter Steinbach nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor der Universalschlichtungsstelle des Bundes, Zentrum für Schlichtung e. V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, teil.

17. Anwendbares Recht

Soweit rechtlich zulässig, gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt, soweit diese nach den anwendbaren kollisionsrechtlichen Vorschriften Vorrang haben.

Stand: 12. August 2026

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