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Grundstück beim Hauskauf: Altlasten, Hochwasser, Starkregen und weitere Risiken richtig prüfen

Beim Immobilienkauf endet die technische Prüfung nicht an der Außenwand. Boden, frühere Grundstücksnutzung, Grundwasser, Hochwasser, Starkregen, Geländeform, Baulasten, Kampfmittel und regional auch Bergbau können Nutzung, Sanierungskosten, Versicherung und spätere Bauvorhaben erheblich beeinflussen. Viele dieser Risiken sind bei der normalen Hausbesichtigung nicht sichtbar und müssen deshalb gezielt über Karten, Behördenauskünfte und Unterlagen geprüft werden.

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Kaufentscheidung

Ein technisch gutes Haus kann auf einem problematischen Grundstück stehen

Gebäudeschäden lassen sich häufig instand setzen. Grundstücksbezogene Einschränkungen können dagegen dauerhaft bestehen bleiben. Deshalb sollten Lage- und Untergrundrisiken möglichst vor dem Notartermin geklärt werden – besonders wenn Erweiterungen, Anbauten, Kellerumbauten, Wärmepumpe, Pool, Garage oder größere Erdarbeiten geplant sind.

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Boden

Altlasten, Auffüllungen, frühere Gewerbenutzung und unbekannte Bodenverhältnisse können Untersuchungs- und Entsorgungskosten auslösen.

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Wasser

Flusshochwasser, Starkregen, Grundwasser und Rückstau sind unterschiedliche Gefährdungen und benötigen unterschiedliche Schutzkonzepte.

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Öffentliches Recht

Baulasten, Überschwemmungsgebiet, Schutzgebiete oder andere öffentlich-rechtliche Bindungen können Nutzung und Erweiterung beeinflussen.

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Untergrund

Kampfmittel, Altbergbau, Setzungsbereiche und Hanglagen können vor Bodeneingriffen zusätzliche Prüfungen erforderlich machen.

Grundsatz: Grundstücksrisiken sollten nicht erst geprüft werden, wenn nach dem Kauf der erste Bauantrag oder die erste Ausschachtung ansteht.
Altlasten

Altlasten sind mehr als „schmutziger Boden“

Das Bundes-Bodenschutzgesetz unterscheidet insbesondere Altablagerungen und Altstandorte. Dazu gehören beispielsweise frühere Ablagerungsflächen oder stillgelegte gewerbliche beziehungsweise industrielle Standorte, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde und von denen schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren ausgehen können.

Ehemalige TankstelleMineralölkohlenwasserstoffe, BTEX und weitere Stoffe können Boden und Grundwasser betreffen.
Werkstatt / MetallbetriebÖle, Lösemittel, Schwermetalle und betriebliche Ablagerungen können relevant sein.
AuffüllungsflächeHistorische Auffüllungen können Bauschutt, Schlacken, Aschen oder andere Fremdmaterialien enthalten.
Die frühere Nutzung eines Grundstücks ist beim Altlastenrisiko häufig aussagekräftiger als sein heutiger gepflegter Zustand.
Altlastenkataster

Vor dem Kauf sollte die zuständige Bodenschutzbehörde abgefragt werden

Nach Auskunft des Umweltbundesamtes führen die zuständigen unteren Bodenschutzbehörden regelmäßig Altlasten- oder Verdachtsflächenkataster. Kaufinteressenten mit berechtigtem Interesse können dort Auskunft über bekannte Einträge erhalten.

Eintrag vorhanden

Ein Eintrag kann zunächst einen Altlastenverdacht oder eine bekannte Altlast dokumentieren. Untersuchungsstand, Stoffe, räumliche Abgrenzung, bereits erfolgte Sanierung und verbleibende Nutzungseinschränkungen müssen konkret gelesen werden.

Kein Eintrag vorhanden

Das ist positiv, stellt aber keine Garantie für vollständige Schadstofffreiheit dar. Historisch unbekannte Nutzungen oder noch nicht erfasste Belastungen sind grundsätzlich möglich.

Praktisch: Behördenauskunft, historische Karten, Luftbilder, Bauakte, Verkäuferangaben und frühere gewerbliche Nutzung sollten zusammengeführt werden.
Eigentümerrisiko

Altlasten können auch für einen Käufer ohne eigene Verursachung wirtschaftlich relevant werden

§ 4 BBodSchG nennt neben dem Verursacher unter anderem auch Grundstückseigentümer und Inhaber der tatsächlichen Gewalt als mögliche Pflichtige für Gefahrenabwehr beziehungsweise Sanierungsmaßnahmen. Welche Person die Behörde im konkreten Fall heranzieht und welche internen Ausgleichsansprüche bestehen, ist eine Einzelfallfrage.

Für den Hauskauf besonders wichtig: Eine Altlastenprüfung ist keine bloße Formalität. § 24 BBodSchG ordnet die Kosten angeordneter Maßnahmen grundsätzlich den jeweils Verpflichteten zu. Kaufvertragliche Regelungen und öffentlich-rechtliche Verantwortlichkeit müssen deshalb getrennt betrachtet werden.
Rechtsberatung: Bei bekanntem Altlastenverdacht sollte neben der technischen und umweltfachlichen Prüfung vor Vertragsabschluss eine anwaltliche Vertragsprüfung erfolgen.
Bodenuntersuchung

Ein Katasterverdacht wird durch fachgerechte Untersuchung konkretisiert

Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung enthält Regeln für Untersuchung und Bewertung. Prüf- und Maßnahmenwerte sind dabei wirkungspfadbezogen: Boden–Mensch, Boden–Grundwasser und Boden–Nutzpflanze sind nicht identisch zu bewerten.

Orientierende Untersuchung

Dient der Klärung, ob sich ein Verdacht auf relevante Boden- oder Grundwasserbelastungen erhärtet.

Detailuntersuchung

Kann erforderlich werden, um räumliche Ausdehnung, Wirkungspfade und tatsächlich erforderliche Schutz- oder Sanierungsmaßnahmen zu bestimmen.

Aushub & Entsorgung

Auch wenn eine Wohnnutzung möglich ist, kann belasteter Bodenaushub bei späteren Bauarbeiten erhebliche Mehrkosten verursachen.

Hochwasser

Flusshochwasser sollte über amtliche Gefahrenkarten geprüft werden

Nach §§ 73 und 74 WHG werden Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko bestimmt und Gefahren- sowie Risikokarten erstellt. Die Gefahrenkarten stellen unter anderem unterschiedliche Hochwasserszenarien und Überflutungsflächen dar.

Festgesetztes ÜberschwemmungsgebietHier gelten besondere wasserrechtliche Beschränkungen. Neue oder erweiterte bauliche Anlagen sind nach § 78 WHG grundsätzlich nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen zulässig.
Risikogebiet außerhalbAuch außerhalb festgesetzter Überschwemmungsgebiete können nach § 78b WHG Hochwasserrisikogebiete bestehen.
ExtremszenarioEin Grundstück kann bei seltenen Extremereignissen betroffen sein, obwohl es nicht im festgesetzten Überschwemmungsgebiet liegt.
Für NRW stehen amtliche Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten zur Verfügung. Rheinland-Pfalz stellt entsprechende Hochwassergefahrenkarten über das Wasserportal des Landes bereit.
Starkregen

Starkregenrisiko ist nicht dasselbe wie Flusshochwasser

Bei Starkregen kann Wasser unabhängig von einem nahen Fluss über Straßen, Senken, Hänge und Grundstücke abfließen. Besonders gefährdet sind tiefer liegende Hauseingänge, Kellerabgänge, Lichtschächte, Garagenzufahrten und Gebäude in lokalen Geländesenken.

NRW

Das landesweite Angebot „H2OCH Wasser App/für’s Haus“ verbindet öffentlich verfügbare Starkregenhinweise, Hochwassergefahrenkarten und weitere Geodaten zur adressbezogenen Risikoerkennung.

Rheinland-Pfalz

Das Wasserportal Rheinland-Pfalz stellt landesweite Sturzflutgefahrenkarten bereit, die auf zweidimensionalen hydrodynamischen Berechnungen beruhen.

Vor Ort

Karten müssen mit realer Grundstückstopografie, Bordsteinen, Mauern, Einfahrten, Kellerschächten und Entwässerung abgeglichen werden.

Ein Grundstück kann weit entfernt vom Gewässer liegen und trotzdem bei Starkregen erhebliche Oberflächenabflüsse erhalten.
Gebäudeschutz

Bei Wassergefahren entscheidet die Schwachstelle am Gebäude

Selbst bei vergleichbarer Überflutungsgefahr können zwei Häuser sehr unterschiedliche Schadenanfälligkeit besitzen. Höhenlage von Kellerfenstern, Lichtschächten, Türen, Garagenzufahrten, Rückstauschutz und technische Anlagen im Keller sind entscheidend.

LichtschachtZu niedrige Aufkantungen oder ungesicherte Entwässerung können Wasser unmittelbar in den Keller führen.
KellerabgangAußentreppen wirken bei ungünstigem Gelände wie Sammeltrichter für Oberflächenwasser.
RückstauKanalrückstau ist ein eigener Schadensweg und muss unabhängig von oberirdischer Überflutung betrachtet werden.
Heizöltank

In Hochwassergebieten kann eine vorhandene Ölheizung zusätzliche Pflichten auslösen

§ 78c WHG enthält besondere Regeln für Heizölverbraucheranlagen. Neue Anlagen sind in festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten grundsätzlich verboten, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift. Für Bestandsanlagen in Risikogebieten außerhalb festgesetzter Überschwemmungsgebiete enthält das Gesetz eine Nachrüstfrist bis 5. Januar 2033, soweit die Nachrüstung wirtschaftlich vertretbar ist.

Beim Kauf eines Hauses mit Öltank in einem Hochwasser- oder Risikogebiet sollten Tankbefestigung, Auftriebssicherung, Leitungen, bisherige Nachrüstung und wasserrechtliche Lage gemeinsam geprüft werden.
Grundwasser

Grundwasserstand kann Kellerabdichtung, Baugrube und Nutzung beeinflussen

Amtliche Messstellen liefern wertvolle regionale Informationen zum Grundwasserstand und dessen zeitlicher Entwicklung. Sie ersetzen jedoch keine grundstücksbezogene Baugrund- oder Grundwasseruntersuchung, wenn genaue Bemessungswasserstände erforderlich sind.

NRW

ELWAS-WEB stellt unter anderem Grundwassermessstellen, Grundwasserstände, Wasserschutzgebiete und Hochwasserdaten bereit.

Rheinland-Pfalz

Das Wasserportal Rheinland-Pfalz stellt Karten und Messreihen zu Grundwassermessstellen und Grundwasserständen bereit.

Bei Kaufplanung: Ist ein tiefer Keller, eine Kellerabsenkung, ein Pool oder ein Anbau vorgesehen, kann ein Baugrundgutachten mit konkreter hydrogeologischer Bewertung erforderlich sein.
Hanglage

Hanggrundstücke benötigen eine andere Risikobetrachtung als ebene Grundstücke

Bei Hanglagen können Oberflächenwasser, Stützwände, Geländesprünge, Hangdruck und Entwässerung erheblichen Einfluss auf Keller und Außenanlagen haben. Risse und Verformungen an Stützwänden oder Gebäuden müssen mit dem Gelände und der Gründung zusammen betrachtet werden.

Wasser vom OberliegerStarkregen kann große Wassermengen hangabwärts an das Gebäude führen.
StützwändeNeigung, Risse, Ausbeulungen und fehlende Entwässerung können auf Überlastung oder Wasserdruck hindeuten.
GeländeänderungenNachträgliche Aufschüttungen oder Abgrabungen können Entwässerung und Stabilität verändert haben.
Baulasten

Das Baulastenverzeichnis gehört bei NRW-Grundstücken zur Kaufprüfung

§ 85 BauO NRW definiert Baulasten als öffentlich-rechtliche Verpflichtungen des Grundstückseigentümers zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen, die mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis wirksam werden und auch gegenüber Rechtsnachfolgern wirken.

Abstandsflächenbaulast

Kann dazu führen, dass bestimmte Flächen des Grundstücks für eigene Bebauung eingeschränkt bleiben.

Erschließungsbaulast

Geh-, Fahr- oder Leitungsrechte können öffentlich-rechtlich zur Sicherung einer Erschließung dienen.

Stellplatz / Vereinigung

Auch Stellplatznachweise oder baurechtliche Grundstücksvereinigungen können im Verzeichnis gesichert sein.

Nicht verwechseln: Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen. Private Dienstbarkeiten, Wegerechte und Leitungsrechte können zusätzlich im Grundbuch stehen. Beide Informationsquellen sollten getrennt geprüft werden.
Kampfmittel

Bei Erdarbeiten kann die Kriegshistorie des Grundstücks relevant werden

Der Kampfmittelbeseitigungsdienst NRW führt präventive Bewertungen insbesondere vor Baumaßnahmen mit Eingriffen in den Boden durch. Grundlage der Luftbildauswertung sind historische alliierte Luftbilder und weitere Unterlagen. Bei Verdacht können geophysikalische Untersuchungen empfohlen werden.

Hauskauf ohne Bauabsicht

Ein Kampfmittelverdacht bedeutet nicht automatisch, dass das vorhandene Haus nicht genutzt werden kann. Relevant wird er insbesondere bei geplanten Bodeneingriffen.

Geplanter Anbau

Fundamente, Bohrungen, Wärmepumpen-Erdsonden, Pool oder große Leitungsarbeiten können eine vorherige Überprüfung erforderlich machen.

In NRW erfolgt eine Vor-Ort-Überprüfung über die örtliche Ordnungsbehörde; eine direkte Beantragung beim Kampfmittelbeseitigungsdienst ist nach den aktuellen Hinweisen der Bezirksregierung Düsseldorf nicht vorgesehen.
Bergbau & Altbergbau

In Teilen Nordrhein-Westfalens gehört Bergbau zur Grundstückshistorie

Im Ruhrgebiet, in Teilen des Rheinlands und in historischen Erzbergbaugebieten können bergbauliche Einwirkungen beziehungsweise alte Grubenbaue für Grundstücke relevant sein. Die Bezirksregierung Arnsberg stellt über „NRW von unten“ Erstinformationen zu geologisch oder bergbaulich bedingten Gefährdungspotenzialen bereit und erteilt auf Antrag grundstücksbezogene Auskünfte zur bergbaulichen Situation und Bergschadensgefährdung.

Alter Stollen / TagesöffnungHistorische bergbauliche Hohlräume können lokal Setzungs- oder Tagesbruchrisiken verursachen.
BergsenkungGroßräumige frühere Bodenbewegungen können Gebäudeschäden beziehungsweise Geländeveränderungen hinterlassen haben.
GrundwasseranstiegIn ehemaligen Bergbauregionen können wasserwirtschaftliche Veränderungen zusätzlich relevant sein.
Bergbau ist kein pauschales NRW-Risiko. Eine vertiefte Prüfung ist insbesondere dort sinnvoll, wo amtliche Hinweise, bekannte Bergbauregionen oder charakteristische Grundstücks- beziehungsweise Gebäudeschäden vorliegen.
Erschließung & Leitungen

Ein vorhandenes Haus bedeutet nicht automatisch, dass jede geplante Erweiterung problemlos erschlossen ist

Wasser, Abwasser, Strom, Telekommunikation, Zufahrt und gegebenenfalls Gas oder Fernwärme sollten zur vorhandenen und geplanten Nutzung passen. Private Leitungen über Nachbargrundstücke, alte Kleinkläranlagen oder gemeinsame Zufahrten können zusätzliche rechtliche und technische Fragen auslösen.

Zufahrt

Öffentliche Erschließung und private Wegerechte müssen bei Hinterliegergrundstücken besonders geprüft werden.

Abwasser

Grundleitungen, Rückstauschutz und gegebenenfalls private Pump- oder Hebeanlagen können hohe Folgekosten verursachen.

Neue Technik

Wärmepumpe, PV, Wallbox oder Erweiterungsbau können zusätzliche Anschlussleistungen beziehungsweise Genehmigungen erfordern.

Unterlagen vor dem Notar

Diese Grundstücksinformationen sollten möglichst vor Vertragsabschluss vorliegen

Behörden & Register

  • Altlasten-/Verdachtsflächenauskunft
  • Hochwasser- und Starkregenkarten
  • Baulastenauskunft
  • Grundbuch Abteilung II
  • Bauakte / genehmigte Lagepläne
  • bei Bedarf Kampfmittel- und Bergbauauskunft

Technische Unterlagen

  • Baugrundgutachten
  • frühere Bodenuntersuchungen
  • Grundwasserdaten
  • Kanal- und Leitungspläne
  • Dokumentation früherer Hochwasserschäden
  • Nachweise zu Stützwänden und Entwässerung
Risikomatrix

Welche Feststellungen vor dem Kauf besonders vertieft werden sollten

HinweisRisikoNächster Schritt
frühere Gewerbe-/IndustrienutzungAltlasten oder belasteter AushubKatasterauskunft, historische Nutzung, ggf. Bodenuntersuchung
Grundstück in HochwasserkarteÜberflutung, Bau- und VersicherungsrisikoWassertiefe, Ereignisszenario, Gebäudeschutz und WHG-Lage prüfen
Starkregen-Fließweg zum HausKeller-/GarageneintrittTopografie und Objektschutz vor Ort prüfen
hohe GrundwasserständeKellerabdichtung, Baugrube, AuftriebBaugrund-/Grundwassergutachten bei kaufrelevanter Fragestellung
BaulastBebauungs- oder Nutzungsbeschränkungvollständigen Baulastentext und Lageplan prüfen
KampfmittelverdachtMehrkosten und Verzögerung bei Bodeneingriffenörtliche Ordnungsbehörde / KBD-Verfahren klären
BergbauhinweisSetzung, Tagesbruch, Altbergbauamtliche Bergbauauskunft und ggf. Baugrundprüfung
Rechtliche Einordnung

Bekannte Grundstücksrisiken gehören vor dem Kauf technisch und vertraglich geklärt

Altlasten, wiederkehrende Hochwasserschäden, nicht offengelegte Baulasten oder andere wesentliche Grundstückseigenschaften können kaufrechtlich relevant sein. § 434 BGB regelt den Sachmangelbegriff; § 442 BGB betrifft die Kenntnis des Käufers und § 444 BGB begrenzt die Berufung auf Haftungsausschlüsse insbesondere bei arglistigem Verschweigen oder übernommener Beschaffenheitsgarantie.

Fachlicher Hinweis: Die sachverständige Hauskaufprüfung kann technische Risiken und erforderliche weitere Untersuchungen benennen. Altlastenrecht, Wasserrecht, Grundbuch, Baulasten und kaufvertragliche Haftungsfragen können eine zusätzliche Prüfung durch Fachbehörden, Fachplaner und Rechtsanwälte erforderlich machen.
Hauskaufberatung

So werden Grundstücksrisiken in die technische Kaufprüfung eingebunden

Lage und Topografie prüfen

Gelände, Hang, Zufahrt, Senken, Lichtschächte, Kellerabgänge und erkennbare Oberflächenwasserwege werden aufgenommen.

Gebäudeschäden abgleichen

Kellerfeuchte, Risse, Setzungen und Außenanlagenschäden werden mit möglichen Grundstücksursachen zusammengeführt.

Register und Karten prüfen

Je nach Objekt werden Altlasten-, Hochwasser-, Starkregen-, Baulasten-, Kampfmittel- oder Bergbauinformationen empfohlen beziehungsweise ausgewertet.

Kaufrelevante Zusatzprüfung festlegen

Bodenprobe, Baugrundgutachten, Kanalbefahrung, Grundwasserbewertung oder behördliche Auskunft werden nur dort vertieft, wo sie objektbezogen sinnvoll sind.

Ziel ist nicht, jedes theoretische Risiko maximal zu untersuchen, sondern diejenigen Punkte zu identifizieren, die Kaufpreis, Nutzung oder spätere Sanierung tatsächlich beeinflussen können.

FAQ

Häufige Fragen zu Grundstücksrisiken beim Hauskauf

Wie erfahre ich, ob ein Grundstück im Altlastenkataster steht?

Die zuständige untere Bodenschutzbehörde beziehungsweise Umweltverwaltung führt in der Regel Altlasten- oder Verdachtsflächeninformationen. Bei berechtigtem Interesse kann eine Auskunft beantragt werden.

Bedeutet ein Altlastenkataster-Eintrag automatisch, dass das Grundstück kontaminiert ist?

Nein. Ein Eintrag kann auch einen Verdacht dokumentieren. Entscheidend sind Untersuchungsstand, festgestellte Stoffe, Gefährdungsbewertung und gegebenenfalls bereits durchgeführte Sanierungsmaßnahmen.

Ist ein Grundstück ohne Katastereintrag sicher unbelastet?

Nein. Ein fehlender Eintrag ist positiv, aber keine vollständige Garantie. Historische Vornutzung und bei konkretem Verdacht zusätzliche Untersuchungen bleiben relevant.

Kann der neue Eigentümer für Altlasten verantwortlich werden?

Ja, das Bundes-Bodenschutzgesetz nennt auch Grundstückseigentümer als mögliche Sanierungspflichtige. Die konkrete behördliche Heranziehung und interne Kostentragung ist rechtlich im Einzelfall zu prüfen.

Wie erkenne ich Hochwasserrisiko beim Hauskauf?

Amtliche Hochwassergefahren- und Risikokarten sollten geprüft und mit der konkreten Höhenlage des Gebäudes, den Öffnungen und vorhandenen Schutzmaßnahmen abgeglichen werden.

Ist Starkregenrisiko dasselbe wie Hochwasserrisiko?

Nein. Starkregen kann unabhängig von Flüssen zu Oberflächenabfluss und lokalen Überflutungen führen. Deshalb sind zusätzlich Starkregen- beziehungsweise Sturzflutkarten relevant.

Wie aussagekräftig ist eine Grundwassermessstelle in der Nähe?

Sie zeigt regionale Messwerte und Entwicklungen, liefert aber nicht automatisch den maßgeblichen höchsten Grundwasserstand am konkreten Grundstück. Für genaue Planungsfragen kann ein Baugrundgutachten erforderlich sein.

Was ist der Unterschied zwischen Baulast und Grundbucheintrag?

Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen im Baulastenverzeichnis. Private Dienstbarkeiten und andere dingliche Rechte werden dagegen grundsätzlich im Grundbuch geführt. Beide sind getrennt zu prüfen.

Muss vor jedem Hauskauf eine Kampfmittelprüfung erfolgen?

Nein. Die Relevanz hängt von Lage, historischen Erkenntnissen und insbesondere geplanten Bodeneingriffen ab. Bei Verdacht und Bauabsicht sollte das zuständige behördliche Verfahren geklärt werden.

Wann sollte Bergbau beim Grundstückskauf geprüft werden?

Vor allem in bekannten Bergbau- oder Altbergbaugebieten sowie bei amtlichen Hinweisen, Setzungen oder auffälligen Rissen. In NRW stehen hierfür öffentliche Erstinformationen und grundstücksbezogene Bergbauauskünfte zur Verfügung.

Direkte Anfrage

Gebäude und Grundstück vor dem Hauskauf prüfen lassen

Übermitteln Sie Exposé, Adresse und – soweit vorhanden – Lageplan, Energieausweis, Bauunterlagen und Hinweise zu früheren Schäden. Bei erkennbaren Grundstücksrisiken kann gezielt festgelegt werden, welche Behördenauskünfte oder Zusatzuntersuchungen vor dem Kauf sinnvoll sind.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Stand 17. August 2026

Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), insbesondere §§ 2, 4, 15 und 24; Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV), insbesondere Untersuchung, Bewertung sowie Prüf- und Maßnahmenwerte. Umweltbundesamt: Informationen zu Altlasten, Altlastenkataster und Grundstückserwerb.

Wasserhaushaltsgesetz (WHG), insbesondere §§ 73, 74, 76, 78, 78b und 78c; Hochwassergefahren- und Risikokarten Nordrhein-Westfalen; ELWAS-WEB – Wasserdaten NRW; H2OCH Wasser App/für’s Haus des Landes Nordrhein-Westfalen; Wasserportal Rheinland-Pfalz mit Hochwasser-, Sturzflut- und Grundwasserdaten.

Nordrhein-Westfalen: § 85 BauO NRW 2018 in der am 17. August 2026 geltenden Fassung – Baulasten und Baulastenverzeichnis; Bauportal.NRW – Baulastenauskunft. Bezirksregierung Düsseldorf – Kampfmittelbeseitigungsdienst NRW Rheinland. Bezirksregierung Arnsberg – Abteilung Bergbau und Energie NRW, „NRW von unten“ und grundstücksbezogene Auskunft zur bergbaulichen Situation und Bergschadensgefährdung.

Bürgerliches Gesetzbuch, insbesondere §§ 434, 442 und 444. Grundstücksbezogene öffentlich-rechtliche und kaufvertragliche Fragen sind im Einzelfall zusätzlich rechtlich zu prüfen.