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Bauakte · Wohnfläche · Genehmigungen

Bauakte beim Hauskauf: Wohnfläche, Keller, Dachausbau und Genehmigungen richtig prüfen

Bei einer Immobilienbesichtigung ist häufig nicht erkennbar, ob der heutige Grundriss und die heutige Nutzung tatsächlich dem genehmigten Bestand entsprechen. Ausgebaute Dachgeschosse, beheizte Kellerräume, Wintergärten, Anbauten, zusätzliche Wohnungen oder umgenutzte Garagen können kaufpreisrelevant sein. Die Bauakte hilft dabei, den genehmigten Zustand mit dem tatsächlich vorhandenen Gebäude abzugleichen.

BauakteWohnflächeKellerausbauDachgeschossWintergartenNutzungsänderungRettungswege
Kaufentscheidung

Gebaut, genutzt und genehmigt sind drei unterschiedliche Fragen

Ein Raum kann seit Jahrzehnten bewohnt werden, ohne dass sich daraus allein eine baurechtliche Genehmigung ableiten lässt. Umgekehrt bedeutet eine in der heutigen Bauakte fehlende alte Unterlage nicht automatisch, dass ein Bauteil illegal errichtet wurde. Entscheidend ist eine nachvollziehbare Prüfung von Genehmigungsstand, Baualter, tatsächlicher Nutzung und vorhandener Dokumentation.

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Bauakte

Genehmigte Grundrisse, Ansichten, Schnitte und frühere Bauanträge werden mit dem Bestand verglichen.

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Nutzung

Wohnraum, Keller, Speicher, Garage, Gewerbe und Nebenräume besitzen unterschiedliche baurechtliche Anforderungen.

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Fläche

Wohnfläche, Nutzfläche, Grundfläche und Brutto-Grundfläche dürfen nicht miteinander verwechselt werden.

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Wert

Nicht genehmigte oder falsch angesetzte Flächen können Kaufpreis, Finanzierung und spätere Veräußerung beeinflussen.

Grundsatz: Je stärker zusätzliche Räume den Kaufpreis beeinflussen, desto wichtiger ist die Prüfung, ob Nutzung und Flächenangabe tatsächlich belastbar sind.
Was steht in der Bauakte?

Die Bauakte dokumentiert den bauaufsichtlich behandelten Gebäudebestand

Der konkrete Aktenumfang hängt von Alter, Kommune und Bauhistorie ab. Typischerweise können Baugenehmigungen, Bauanträge, Lagepläne, Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Berechnungen, Nachträge und Unterlagen zu späteren An- oder Umbauten enthalten sein.

Grundrisse

Zeigen genehmigte Raumaufteilung, Raumbezeichnungen, Treppen, Öffnungen und häufig wesentliche Maße.

Schnitte & Ansichten

Helfen bei Dachgeschoss, Gebäudehöhe, Geschosshöhen, Gelände, Fensteröffnungen und Anbauten.

Genehmigungen & Nachträge

Spätere Änderungen können separat genehmigt worden sein und dürfen nicht nur anhand des ursprünglichen Bauplans bewertet werden.

Bei älteren Gebäuden können Akten unvollständig sein. Eine fehlende Unterlage ist deshalb ein Prüfhinweis, aber noch kein belastbarer Beweis für eine formell oder materiell illegale Nutzung.
Bestand gegen Plan

Diese Abweichungen fallen beim Vergleich besonders häufig auf

Heutiger BestandMögliche AbweichungKaufrelevante Frage
ausgebautes Dachgeschossim Plan nur Speicher/BodenraumIst die Wohn- oder Aufenthaltsnutzung genehmigt?
Schlafzimmer im Kellerim genehmigten Plan Keller-/VorratsraumNutzungsänderung, Raumhöhe, Belichtung und Rettungsweg?
Wintergartenin älteren Plänen nicht vorhandenGenehmigung oder einschlägige Verfahrensfreiheit nach damaligem Recht?
Anbau / vergrößerte KücheGebäudegrundriss stimmt nicht übereinGenehmigung, Abstandsflächen, Statik und Flächenansatz?
zweite Wohnungursprünglich EinfamilienhausNutzungsänderung, Brandschutz, Stellplätze und Genehmigung?
Garage als Wohn-/Büroraumgenehmigte Garage nicht mehr vorhandenIst die neue Nutzung bauplanungs- und bauordnungsrechtlich zulässig?
Genehmigungspflicht NRW

Änderungen und Nutzungsänderungen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig

Nach § 60 BauO NRW bedürfen Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung grundsätzlich einer Baugenehmigung, soweit die Bauordnung keine Ausnahme vorsieht. Eine bloße langjährige Nutzung ersetzt eine erforderliche Genehmigung nicht automatisch.

Bauliche Änderung

Neue Öffnungen, Anbauten, Dachaufbauten oder wesentliche Grundrissänderungen können sowohl bauliche als auch nutzungsbezogene Genehmigungsfragen auslösen.

Nutzungsänderung

Auch ohne große Bauarbeiten kann der Wechsel von Keller, Speicher oder Garage zu einem Aufenthalts- beziehungsweise Wohnraum andere öffentlich-rechtliche Anforderungen auslösen.

Wichtig: Eine Genehmigungspflicht wird immer anhand des konkreten Vorhabens und des zum maßgeblichen Zeitpunkt geltenden Rechts geprüft. Heutige Verfahrensfreiheit darf nicht rückwirkend automatisch auf einen Jahrzehnte alten Umbau übertragen werden.
Verfahrensfrei ≠ rechtsfrei

Auch ein verfahrensfreies Vorhaben muss die öffentlich-rechtlichen Anforderungen einhalten

§ 60 Absatz 2 BauO NRW stellt ausdrücklich klar, dass Genehmigungsfreiheit nicht von der Einhaltung öffentlich-rechtlicher Anforderungen entbindet. Abstandsflächen, Bebauungsplan, Brandschutz oder andere Anforderungen können deshalb weiterhin maßgeblich sein.

Wintergarten

Nach heutigem § 62 BauO NRW können Wintergärten bis 30 m² Brutto-Grundfläche bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 unter bestimmten Voraussetzungen verfahrensfrei sein, unter anderem mit Mindestabstand zur Nachbargrenze.

Terrassenüberdachung

Auch hierfür enthält § 62 heute konkrete Größen- und Tiefengrenzen. Der aktuelle Rechtszustand sagt jedoch nicht automatisch etwas über die Rechtmäßigkeit einer alten Anlage aus.

Nutzungsänderung

Eine Nutzungsänderung ist nach § 62 nur unter engen Voraussetzungen verfahrensfrei, insbesondere wenn für die neue Nutzung keine anderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen in Betracht kommen.

Keller als Wohnraum

Ein ausgebauter Keller ist nicht automatisch genehmigte Wohnfläche

Fliesen, Heizung, Tapete und ein Bett machen einen Kellerraum baurechtlich nicht automatisch zum Aufenthaltsraum. In NRW enthält § 46 BauO NRW konkrete Anforderungen an Aufenthaltsräume.

RaumhöheFür Aufenthaltsräume im Kellergeschoss genügt nach der aktuellen BauO NRW grundsätzlich eine lichte Höhe von mindestens 2,20 m.
Tageslicht & LüftungAufenthaltsräume müssen grundsätzlich ausreichend belüftet und mit Tageslicht belichtet werden können. Die Fensteröffnungen müssen ein Rohbaumaß von mindestens einem Achtel der Netto-Grundfläche erreichen.
RettungswegeFür Nutzungseinheiten mit Aufenthaltsräumen sind grundsätzlich zwei voneinander unabhängige Rettungswege erforderlich.
Ob ein Kellerraum tatsächlich als Wohnfläche angesetzt werden kann, hängt nicht allein von seiner Raumhöhe ab. Genehmigte Nutzung, Belichtung, Lüftung, Rettungsweg, Feuchte- und Wärmeschutz sowie die konkrete Flächenberechnungsgrundlage sind gemeinsam zu prüfen.
Dachgeschoss

Beim Dachausbau sind Höhe, Rettungsweg und genehmigte Nutzung zentrale Punkte

Ein früherer Speicher kann technisch hochwertig ausgebaut sein und trotzdem eine baurechtlich ungeklärte Nutzung besitzen. Nach § 46 BauO NRW genügt für Aufenthaltsräume im Dachraum grundsätzlich eine lichte Höhe von 2,20 m; bei Dachschrägen muss diese Höhe über mindestens der Hälfte der Grundfläche vorliegen, wobei Raumteile bis 1,50 m Höhe bei dieser Betrachtung außer Ansatz bleiben.

Treppenzugang

Ein benutzbarer Dachraum mit Aufenthaltsraum stellt andere Anforderungen an Zugang und Rettungswege als ein reiner Speicher.

Rettungsfenster

Wenn ein Fenster als zweiter Rettungsweg dient, gelten in NRW konkrete Mindestabmessungen und Anforderungen an die Brüstungshöhe.

Tragwerk & Brandschutz

Zusätzliche Nutzung kann auch Decken, Dachtragwerk, Trennbauteile und brandschutztechnische Anforderungen betreffen.

Rettungswege

Ein schönes Dach- oder Kellerzimmer braucht einen funktionierenden Rettungsweg

Nach § 33 BauO NRW müssen Nutzungseinheiten mit mindestens einem Aufenthaltsraum in jedem Geschoss grundsätzlich zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie besitzen. Für nicht ebenerdig gelegene Nutzungseinheiten führt der erste Rettungsweg regelmäßig über eine notwendige Treppe; der zweite kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen über eine weitere Treppe oder eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle führen.

Rettungsfenster NRW

Ein Fenster, das als Rettungsweg nach § 37 Absatz 5 BauO NRW dient, muss im Lichten mindestens 0,90 m × 1,20 m groß sein und darf grundsätzlich nicht höher als 1,20 m über der Fußbodenoberkante liegen.

Feuerwehr-Erreichbarkeit

Die reine Fenstergröße reicht nicht aus. Die Stelle muss für die vorgesehenen Rettungsgeräte erreichbar sein; Lage, Gelände und Aufstellmöglichkeiten der Feuerwehr können entscheidend werden.

Wohnfläche

Wohnfläche ist nicht dasselbe wie Grundfläche oder Nutzfläche

Für die Kaufpreisprüfung muss zunächst geklärt werden, auf welcher Grundlage eine im Exposé genannte Fläche berechnet wurde. Die Wohnflächenverordnung ist unmittelbar dem Wohnraumförderungsrecht zugeordnet, wird aber auch außerhalb dieses Bereichs häufig als Berechnungsmaßstab herangezogen. Bei privaten Kaufverträgen kommt es auf die konkrete Vereinbarung und verwendete Berechnungsgrundlage an.

Wohnfläche

Bezieht sich auf die der Wohnung zugeordneten und nach der jeweiligen Berechnungsgrundlage anrechenbaren Flächen.

Nutzfläche

Kann Räume enthalten, die nicht Wohnfläche sind, beispielsweise bestimmte Lager-, Technik- oder sonstige Nutzbereiche.

Brutto-Grundfläche

Ist eine andere Flächengröße aus dem Bau- und Bewertungsbereich und darf nicht mit der Wohnfläche gleichgesetzt werden.

Eine Zahl im Exposé ist erst dann belastbar, wenn klar ist, was gemessen wurde, nach welcher Regel gerechnet wurde und ob die Nutzung baurechtlich zulässig ist.
WoFlV

Typische Anrechnungsregeln der Wohnflächenverordnung

Fläche / RaumteilAnrechnung nach WoFlVWichtiger Hinweis
lichte Höhe ab 2,00 m100 %sofern der Raum zur Wohnfläche gehört
lichte Höhe 1,00 m bis unter 2,00 m50 %typisch relevant bei Dachschrägen
lichte Höhe unter 1,00 mkeine Anrechnungnicht als Wohnfläche anzurechnen
unbeheizbarer Wintergarten50 %bei beheizbaren geschlossenen Räumen gelten andere Anrechnungsgrundsätze
Balkon / Loggia / Terrassein der Regel 25 %, höchstens 50 %Qualität und Nutzbarkeit können die konkrete Anrechnung beeinflussen
typischer Keller-/Zubehörraumkeine Wohnflächeein genehmigter Aufenthaltsraum im Kellergeschoss ist hiervon zu unterscheiden
Garage / Heizungsraumkeine Wohnflächeauch wenn innerhalb des Gebäudes gelegen
§ 2 WoFlV schließt zudem Räume aus, die den an ihre Nutzung zu stellenden Anforderungen des jeweiligen Landesbauordnungsrechts nicht genügen. Deshalb dürfen Flächenberechnung und Genehmigungslage nicht voneinander getrennt geprüft werden.
Wohnfläche nachmessen

Bei kaufpreisrelevanten Zweifeln sollte die Fläche nachvollziehbar neu ermittelt werden

Besonders bei Dachschrägen, Wintergärten, Terrassen, Wandbekleidungen und uneinheitlichen Unterlagen können ältere Wohnflächenberechnungen von der heutigen tatsächlichen Geometrie abweichen. Auch Umbauten verändern die Flächenstruktur.

DachschrägenDie Höhenzonen müssen korrekt getrennt und angesetzt werden.
Terrasse / BalkonEine pauschale 50-%-Anrechnung ist nach WoFlV nicht der Regelfall.
UmbautenNeue Trockenbauwände, verkleidete Schächte oder veränderte Raumzuschnitte können alte Berechnungen überholen.
Wintergarten & Anbau

Nachträgliche Erweiterungen sollten immer mit Lageplan und Genehmigungsstand abgeglichen werden

Wintergärten, überdachte Terrassen, Küchenanbauten und zusätzliche Eingangsbereiche verändern Grundfläche, Abstandsflächen, Entwässerung, Gebäudehülle und häufig auch die Wohn- beziehungsweise Nutzfläche.

Heutige Verfahrensfreiheit

Ein kleiner Wintergarten kann unter heutigen NRW-Voraussetzungen verfahrensfrei sein. Das bedeutet nicht, dass jede vorhandene Anlage automatisch rechtmäßig ist.

Abstandsfläche

Die Lage zur Grundstücksgrenze und zum Nachbargebäude kann entscheidend sein, auch wenn das Bauteil klein ist.

Technischer Anschluss

Fundament, Dachanschluss, Fassadenöffnung, Wärmebrücke und Entwässerung müssen zusätzlich technisch geprüft werden.

Zusätzliche Wohnung

Eine zweite Küche macht noch keine genehmigte zweite Wohneinheit

Bei Einfamilienhäusern werden Ober- oder Kellergeschosse teilweise als eigenständige Wohnung genutzt. Für die Kaufprüfung sind Genehmigung, Rettungswege, gegebenenfalls Brandschutz, Stellplätze, Zugänge, Sanitäranlagen und die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit relevant.

Mieteinnahmen

Werden Mieteinnahmen als Kaufargument genannt, sollte die rechtliche Nutzbarkeit der vermieteten Einheit vor Vertragsabschluss besonders sorgfältig geprüft werden.

Mehrgenerationenhaus

Auch eine familieninterne Nutzung kann eine baurechtliche Nutzungsänderung darstellen, wenn eine eigenständige Nutzungseinheit geschaffen wurde.

Eigentumswohnung

Aufteilungsplan und Bauakte beantworten unterschiedliche Fragen

Bei Eigentumswohnungen sollten Teilungserklärung, Aufteilungsplan und gegebenenfalls Abgeschlossenheitsbescheinigung mit der realen Wohnung verglichen werden. Diese wohnungseigentumsrechtlichen Unterlagen ersetzen jedoch nicht automatisch die Prüfung der bauaufsichtlich genehmigten Nutzung.

Wohnung vergrößertGemeinschaftsflächen, Dachboden oder Keller wurden möglicherweise baulich einbezogen.
Grundriss verändertDurchbrüche oder entfernte Wände können zusätzlich statische und gemeinschaftsrechtliche Fragen auslösen.
Balkon / WintergartenVerglasungen oder Erweiterungen können sowohl Genehmigungs- als auch WEG-Themen betreffen.
Bestandsschutz

„Das ist schon immer so“ ist kein vollständiger Nachweis

Der Begriff Bestandsschutz wird im Immobilienverkauf häufig sehr pauschal verwendet. Für eine belastbare rechtliche Einordnung muss geklärt werden, ob die Anlage beziehungsweise Nutzung ursprünglich rechtmäßig war, ob Genehmigungen vorliegen und welche späteren Änderungen erfolgt sind.

Eine fachliche Hauskaufprüfung kann Abweichungen und technischen Klärungsbedarf identifizieren. Ob im konkreten Einzelfall formeller oder materieller Bestandsschutz besteht, ist eine öffentlich-rechtliche Rechtsfrage und sollte bei Zweifeln mit Bauaufsichtsbehörde beziehungsweise Fachanwalt geklärt werden.
Baulasten & Grundbuch

Genehmigungsfähigkeit kann auch von Grundstücksrechten und Baulasten abhängen

Abstandsflächen, Zufahrten, Stellplätze oder andere öffentlich-rechtliche Verpflichtungen können über Baulasten gesichert sein. Private Wegerechte, Leitungsrechte und Dienstbarkeiten finden sich dagegen typischerweise im Grundbuch. Für Anbauten und zusätzliche Nutzungseinheiten können beide Ebenen relevant sein.

Kaufpreis & Wertermittlung

Nicht belastbare Wohnfläche kann den Immobilienwert unmittelbar beeinflussen

Wird ein Kaufpreis über Wohnfläche, Vergleichspreise oder Mieteinnahmen argumentiert, können zusätzliche 10, 20 oder 30 Quadratmeter einen erheblichen wirtschaftlichen Unterschied erzeugen. Deshalb sollte bei Zweifeln nicht nur technisch, sondern auch hinsichtlich der Wertermittlung korrigiert werden.

Wohnfläche zu hoch

Der effektive Kaufpreis je tatsächlich anrechenbarem Quadratmeter steigt.

Nutzung ungeklärt

Ein Raum kann technisch vorhanden sein, aber nicht mit dem Wert genehmigten Wohnraums angesetzt werden.

Nachgenehmigung

Ob eine nachträgliche Genehmigung möglich ist, muss objektbezogen geprüft werden und sollte nicht selbstverständlich vorausgesetzt werden.

Unterlagen

Diese Unterlagen sollten bei unklarer Fläche oder Nutzung möglichst vor dem Notartermin vorliegen

Bauaufsicht

  • Baugenehmigungen
  • genehmigte Grundrisse, Schnitte und Ansichten
  • Nachtragsgenehmigungen
  • Unterlagen zu Nutzungsänderungen
  • Genehmigungen für Anbau, Dachausbau oder Wintergarten
  • Baulastenauskunft bei relevanten Grundstücksfragen

Verkäufer / Eigentümer

  • aktuelle Wohnflächenberechnung
  • ältere Flächenberechnungen
  • Rechnungen zu Umbauten
  • Statik bei Wanddurchbrüchen
  • Teilungserklärung und Aufteilungsplan bei Wohnungseigentum
  • Unterlagen zu vermieteten Einheiten
Prüfmatrix

Wann die Bauakte besonders wichtig wird

FeststellungRisikoEmpfohlene Prüfung
Keller wird als Schlafzimmer/Büro verkauftWohnfläche und Genehmigung unklarBauakte, Raumhöhe, Belichtung, Rettungsweg
Dachgeschoss vollständig ausgebautSpeicher möglicherweise ohne NutzungsänderungGenehmigte Schnitte/Grundrisse, Rettungsweg, Statik
Wohnfläche im Exposé deutlich größer als AltplanKaufpreis basiert eventuell auf nicht anrechenbarer FlächeWohnflächenberechnung und Bauakte abgleichen
Wintergarten oder Anbau nicht im LageplanGenehmigung/Verfahrensfreiheit unklarBauhistorie, Bauaufsicht, Abstandsflächen
zwei abgeschlossene WohnungenGenehmigung und Brandschutz unklarNutzungsänderung, Rettungswege, Stellplätze
Garage als Wohnraum genutztbaurechtlich neue NutzungBauplanungsrecht, Bauordnung und Genehmigungsstand
Rechtliche Einordnung

Konkrete Flächen- und Genehmigungsangaben des Verkäufers können kaufrechtlich relevant sein

Wird eine Immobilie mit einer bestimmten Wohnfläche, einer genehmigten Einliegerwohnung oder einem „vollwertigen Wohnkeller“ angeboten, können diese Angaben für die vereinbarte Beschaffenheit und die Kaufentscheidung erheblich sein. § 434 BGB regelt den Sachmangelbegriff; § 442 BGB kann bei Kenntnis des Käufers relevant sein; § 444 BGB begrenzt die Berufung auf einen Haftungsausschluss insbesondere bei arglistigem Verschweigen oder übernommener Beschaffenheitsgarantie.

Fachlicher Hinweis: Die sachverständige Prüfung kann tatsächlichen Bestand, Bauunterlagen, Flächen und technische Voraussetzungen vergleichen. Sie ersetzt keine verbindliche Auskunft der Bauaufsichtsbehörde und keine individuelle Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Hauskaufberatung

So werden Bauakte und reale Immobilie zusammengeführt

Unterlagen vorprüfen

Grundrisse, Flächen, Genehmigungen und spätere Umbauten werden vor oder nach dem Ortstermin strukturiert ausgewertet.

Bestand abgleichen

Raumnutzung, Anbauten, Dachgeschoss, Keller und Anzahl der Nutzungseinheiten werden mit den Bauunterlagen verglichen.

Technische Anforderungen prüfen

Raumhöhe, Fenster, Rettungswege, Feuchte, Tragwerk und erkennbare Brandschutzthemen werden in die Bewertung einbezogen.

Kaufrelevanz einordnen

Unklare Fläche, Genehmigungsrisiko, mögliche Nachgenehmigung und Einfluss auf Kaufpreis oder Sanierungsplanung werden benannt.

Ziel ist nicht eine pauschale juristische Bewertung des gesamten Baurechts, sondern die Identifikation der Punkte, die vor dem Kauf noch durch Behörde, Planer oder Rechtsanwalt verbindlich geklärt werden sollten.

FAQ

Häufige Fragen zu Bauakte, Wohnfläche und Genehmigungen

Warum sollte ich vor dem Hauskauf die Bauakte prüfen?

Sie kann zeigen, welcher Gebäudezustand genehmigt wurde und ob spätere Anbauten, Dachausbauten oder Nutzungsänderungen dokumentiert sind. Besonders kaufpreisrelevante Zusatzflächen sollten damit abgeglichen werden.

Ist ein ausgebauter Keller automatisch Wohnfläche?

Nein. Ausbau und Heizung allein reichen nicht. Genehmigte Nutzung, baurechtliche Anforderungen und die verwendete Flächenberechnungsgrundlage müssen geprüft werden.

Welche Raumhöhe braucht ein Aufenthaltsraum im Keller in NRW?

Nach der aktuellen BauO NRW genügt für Aufenthaltsräume im Kellergeschoss grundsätzlich eine lichte Höhe von mindestens 2,20 m. Weitere Anforderungen wie Belichtung, Lüftung und Rettungswege bleiben bestehen.

Kann ein Dachboden einfach zu Wohnraum ausgebaut werden?

Nicht pauschal. Tragwerk, Raumhöhe, Wärmeschutz, Brandschutz, Treppe, Rettungswege und Genehmigung beziehungsweise Nutzungsänderung müssen geprüft werden.

Ist ein Wintergarten in NRW genehmigungsfrei?

Bestimmte Wintergärten können nach heutigem § 62 BauO NRW unter konkreten Voraussetzungen verfahrensfrei sein. Das bedeutet weder, dass jede Anlage diese Voraussetzungen erfüllt, noch dass öffentlich-rechtliche Anforderungen entfallen.

Zählt ein Balkon immer zu 50 Prozent zur Wohnfläche?

Nein. Nach der WoFlV werden Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte angerechnet.

Was passiert mit Flächen unter Dachschrägen?

Nach WoFlV werden Raumteile ab zwei Metern lichter Höhe voll und zwischen einem und unter zwei Metern zur Hälfte angerechnet. Bereiche unter einem Meter bleiben unberücksichtigt.

Ist ein fehlender Plan in der Bauakte Beweis für einen Schwarzbau?

Nein. Besonders ältere Bauakten können unvollständig sein. Fehlende Unterlagen sind ein Anlass für weitere Klärung, aber kein alleiniger Nachweis einer illegalen Errichtung oder Nutzung.

Kann eine nicht genehmigte Nutzung nachträglich genehmigt werden?

Das kann möglich sein, ist aber nicht selbstverständlich. Die heutige bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Zulässigkeit muss objektbezogen geprüft werden.

Wie wirkt sich eine falsche Wohnfläche auf den Kaufpreis aus?

Wenn der Kaufpreis wesentlich anhand der Wohnfläche bewertet wird, kann eine geringere anrechenbare Fläche den effektiven Quadratmeterpreis und die Immobilienbewertung deutlich verändern.

Direkte Anfrage

Bauakte, Wohnfläche und Gebäude vor dem Hauskauf prüfen lassen

Übermitteln Sie Exposé, vorhandene Grundrisse, Wohnflächenberechnung und – soweit bereits verfügbar – Bauaktenunterlagen. Beim Ortstermin werden genehmigter und tatsächlicher Bestand miteinander abgeglichen und kaufrelevante Abweichungen eingeordnet.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Stand 17. August 2026

Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) in der am 17. August 2026 geltenden Fassung, insbesondere § 33 – erster und zweiter Rettungsweg; § 37 Absatz 5 – Anforderungen an Fenster als Rettungsweg; § 46 – Aufenthaltsräume; § 60 – Grundsatz der Genehmigungspflicht; § 62 – verfahrensfreie Bauvorhaben und Nutzungsänderungen; §§ 64 ff. – Genehmigungsverfahren; § 85 – Baulasten. Bei Objekten in Rheinland-Pfalz ist die dortige Landesbauordnung gesondert anzuwenden.

Wohnflächenverordnung (WoFlV), insbesondere § 1 – Anwendungsbereich, § 2 – zur Wohnfläche gehörende beziehungsweise nicht gehörende Grundflächen, § 3 – Ermittlung der Grundfläche und § 4 – Anrechnung der Grundflächen. Die unmittelbare gesetzliche Anwendung der WoFlV betrifft das Wohnraumförderungsrecht; bei privaten Immobilienkäufen ist die vereinbarte Berechnungsgrundlage zu prüfen.

Bürgerliches Gesetzbuch, insbesondere §§ 434, 442 und 444. Bauordnungsrechtliche Zulässigkeit, Bestandsschutz und kaufvertragliche Haftung können eine zusätzliche verbindliche Prüfung durch Bauaufsichtsbehörde beziehungsweise Rechtsanwalt erforderlich machen.